Kraftfahrzeugsteuer

Bescheide für das Jahr 2018 – Mitteilung an die Steuerzahler, welche einen Bescheid für die fehlende oder unregelmäßige Zahlung der Steuer für das Jahr 2018 erhalten haben.

Infolge des Inkrafttretens der neuen reduzierten Strafen (Gesetz 157/2019) wird mitgeteilt, dass der Betrag des Bescheides für das Jahr 2018 mit der reduzierten Strafe von 4,29% neu berechnet wurde.

Der zu zahlende Betrag ist daher niedriger als jener, der in den Bescheiden für 2018 angegeben ist und wird automatisch vom Informationssystem berechnet.

Wer, ab 25.12.2019, die Zahlung mit der vollen Strafe von 30% vorgenommen hat, kann die Rückerstattung des Differenzbetrages beantragen.



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