Rechtliche Verweise
Die folgenden allgemeinen Bestimmungen regeln die Einrichtung, Organisation und Tätigkeit der Gesellschaft.
Für weitere Einzelheiten zu den Bestimmungen, die speziell für die einzelnen Dienstleistungen gelten, wird auf die Abschnitte "Dienste" und "Abgaben und Gebühren" verwiesen.
- Südtiroler Autonomiestatut - Dekret des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670
- Art. 10 des Landesgesetzes vom 11. Oktober 2012, Nr. 18, welcher den Artikel 44-bis zum Landesgesetz vom 29. Januar 2002, Nr. 1 "Bestimmungen über den Haushalt und das Rechnungswesen des Landes", hinzugefügt hat
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 16. August 2016, N. 175 "Einheitstext auf dem Gebiet der Gesellschaften mit öffentlicher Beteiligung"
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 "Neuregelung der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen"
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. Juni 2003, Nr. 196 "Datenschutzkodex mit Bestimmungen zur Anpassung der nationalen Regelung an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG"
- Landesgesetz vom 11. August 1998, Nr. 91 "Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998 und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000 und andere Gesetzesbestimmungen"
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 7. März 2005, Nr. 82 "Kodex der Digitalen Verwaltung"
- Gesetzesvertretendes Dekret vom 30. April 1992, Nr. 285 "Neue Straßenverkehrsordnung"
- Leitfaden zur Durchführung elektronischer Zahlungen zu Gunsten von öffentlichen Körperschaften und Betreibern öffentlicher Dienste (in italienischer Sprache)
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