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Öffentliche Verwaltung und elektronische Zahlungen

pagoPA ist das neue staatliche Zahlungssystem, das wie vom „Codice per l’Amministrazione Digitale“ (CAD) vorgesehen, im Rahmen des gesamtstaatlichen Technologieinnovationsprozesses der öffentlichen Verwaltung, von der „Agenzia per l’Italia Digitale“ (AgID), entwickelt wurde. AgID hat die staatliche Zahlungsplattform („Nodo Nazionale dei Pagamenti“) eingeführt, um auf dem gesamten Staatsgebiet, den Zahlungskreislauf einheitlich zu verwalten. An die staatliche Zahlungsplattform sind einerseits, verpflichtend, die öffentlichen Verwaltungen und andererseits die von pagoPA Spa zertifizierten Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz PSP) angeschlossen. Für weitere Informationen: www.pagopa.gov.it

pagoPA ermöglicht den Bürgern und Bürgerinnen sowie den Unternehmen:

  • Zahlungen gegenüber den öffentlichen Verwaltungen in elektronischer Form durchführen;
  • frei den Zahlungskanal und das Zahlungsinstrument zu wählen, auch die innovativsten;
  • vor Abwicklung des Vorganges die maximal anfallenden Kosten zu kennen;
  • Sicherheit bezüglich des zu zahlenden Betrages zu haben;
  • in Echtzeit den Verlauf der durchgeführten Operation zu überprüfen und sofort eine gültige Zahlungsbestätigung zu erhalten (telematische Zahlungsquittung).

pagoPA ermöglicht den öffentlichen Verwaltungen:

  • durch den einheitlichen Zahlungskodex (IUV) den eingezahlten Betrag sofort und korrekt dem richtigen Subjekt zuzuordnen und so die Einhebungen der eigenen Einnahmen zu beschleunigen;
  • die Kosten zu senken und die Entwicklungszeiten für neue Online-Anwendungen zu optimieren.

Aktuell können mittels des pagoPA-Systems und des dazu vorgesehenen Zahlungsportals „ePayS“ der Autonomen Provinz Bozen, Zahlungen an ca. 320 öffentliche Körperschaften getätigt werden.

Zahlungsportal ePayS Logo ePays e collegamento al portale

Eine einfache, bequeme und sichere Zahlungsmöglichkeit. Sie können jederzeit Ihre, der öffentlichen örtlichen Verwaltung geschuldeten Abgaben einsehen und diese auch umgehend begleichen.

Online-Zahlungen

Offene Rechnungen begleichen Sie ganz einfach: steigen Sie im Bereich “Online-Zahlungen” ein, geben Sie die in der pagoPA-Zahlungsmitteilung angegebene Identifizierungsnummer ein (eine 18-stellige Zahl).

Das System wird den, zum Zeitpunkt der Zahlung geschuldeten Betrag inklusiver eventueller anfallender zusätzlicher Gebühren, umgehend für Sie errechnen.


Kontoauszug

Ein einfaches und sicheres System der Übersicht und Verwaltung.

Im “Kontoauszug” können Sie Ihre bezahlten und noch offenen Rechnungen und Belege zugunsten einiger Mitgliedskörperschaften der Südtiroler Einzugsdienste AG aufrufen und eventuell deren Bezahlung tätigen.
Um auf den Kontoauszug zuzugreifen, melden Sie sich mit ihrem SPID-Account an.

Für Probleme im Zusammenhang mit dem pagoPA Zahlungsportal, ist das pagoPA-CallCenter der Autonomen Provinz Bozen zuständig:

Aus dem Ausland:

Numero Estero

Aus Italien:

Numero Verde

pagoPA_Zahlungsmitteilung_beispiel

Um die pagoPA-Zahlungsaufforderung in englischer und ladinischer Sprache anzuschauen, klicken Sie auf folgenden Link: test pur ladin & English version

Bitte besuchen Sie die aktivierten Körperschaften unter https://de.epays.it/
Im Laufe der nächsten Monate wird es nach und nach möglich sein, immer mehr Abgaben und Gebühren über das Zahlungsportal zu begleichen.

Die Zahlung der Autosteuer (laufendes Jahr und gütliche Mitteilung) mit pagoPA muss hingegen über das folgende ACI-Portal getätigt werden: https://bollo.aci.it/#/main/home

pagoPA ist ein System, das alle Zahlungen an die Öffentliche Verwaltung einfacher, sicherer und transparenter gestaltet. pagoPA wird obligatorisch von allen Öffentlichen Verwaltungen und einer wachsenden Anzahl von Banken und Zahlungsinstituten (Zahlungsdienstleistern – PSP) genutzt und dient der Umsetzung von Art. 5 des Kodex der Digitalen Verwaltung und dem GD Nr. 179/2012.

pagoPA ist aus folgenden spezifischen Gründen entstanden:

  • zur Förderung der landesweiten Nutzung elektronischer Zahlungsformen
  • um dem Bürger die Entscheidungsfreiheit über die Zahlungsform und einen Gebührennachweis zu geben
  • zur Senkung der Verwaltungskosten der Öffentlichen Verwaltung
  • für eine landesweite Standardisierung der elektronischen Zahlungsformen an die Öffentlichen Verwaltung
  • zur Automatisierung des Abgleichs der Zahlungsbuchungen

ePayS ermöglicht die Zahlung von Abgaben, Steuern, Versorgungsdienstleistungen, Gebühren, Vereinsbeiträgen, Stempelsteuern, sowie alle anderen Zahlungen der dem System beigetretenen Öffentlichen Verwaltungen Südtirols.

Zurzeit ist der pagoPA-Dienst in Südtirol durch die Südtiroler Einzugsdienste als technologischer Vermittler für die nachstehend aufgelisteten Körperschaften aktiviert. Ab 2019 müssen die öffentlichen Körperschaften laut den geltenden Rechtsvorschriften sämtliche Einnahmen ausschließlich über die Plattform pagoPA einheben.

  • Südtiroler Einzugsdienste AG
  • Südtiroler Sanitätsbetrieb
  • Freie Universität Bozen
  • Autonome Provinz Bozen
  • Alle 116 Gemeinden Südtirols
  • Alle 7 Bezirksgemeinschaften Südtirols
  • Agentur für öffentliche Aufträge
  • Agentur Landesdomäne
  • ASWE – Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung
  • Versuchszentrum Laimburg
  • Konservatorium „Claudio Monteverdi“
  • WOBI – Institut für den sozialen Wohnbau des Landes Südtirol
  • RAS – Fernsehen und Radio für Südtirol
  • Verschiedene Berufsverbände
  • Alle deutsche, italienische und ladinische Schulen Südtirols
  • SEAB
  • Verschiedene Stadtwerke
  • Verschiedene Altersheime
  • Verschiedene von der Autonomen Provinz Bozen kontrollierte Körperschaften

pagoPA ist nicht nur eine Internetseite, auf der die Zahlungen vorgenommen werden können, sondern auch ein standardisiertes Zahlungssystem, das auf dem gesamten Staatsgebiet von AgID verwaltet wird und dem zahlreiche Zahlungsdienstleister aus dem Bankensystem sowie andere Zahlungsinstitute angeschlossen sind. Die Zahlungen können daher sowohl über das ePayS-Portal der Südtiroler Einzugsdienste (Einheitsportal der Gebietskörperschaften) als auch über die (Online- und physischen) Kanäle der Banken und anderer Zahlungsdienstleister (PSP) abgewickelt werden. Zusammengefasst:

  • über das Zahlungsportal der Provinz ePayS der Südtiroler Einzugsdienste AG
  • an den Schaltern Ihrer Bank (sofern angeschlossen, z. B. Raika)
  • über das Homebanking Ihrer Bank (wo Sie das CBILL oder pagoPA-Logo sehen)
  • an den Geldautomaten Ihrer Bank (sofern angeschlossen)
  • bei den Verkaufsstellen von SISAL, Lottomatica und Banca 5 (Tabaktrafiken)
  • bei der Post, sofern der Kanal von der Öffentlichen Verwaltung für die Art der einzuziehenden Abgabe aktiviert ist.

Wo kann ich mit pagoPA bezahlen?

Unter folgendem Link finden Sie ein aktualisiertes Verzeichnis aller Zahlungsdienstleister (PSP), bei denen Sie mit pagoPA bezahlen können. Für jeden PSP können die Zahlungskanäle (Bankschalter, Homebanking, App, Telefonbanking, Geldautomat), sowohl für Kontoinhaber als auch für Nicht-Kontoinhaber überprüft werden.

Verzeichnis der PSP:

https://www.pagopa.gov.it/it/prestatori-servizi-di-pagamento/elenco-PSP-attivi/

Nein, das System pagoPA erlaubt nur Zahlungen an die Öffentliche Verwaltung.

Der wichtigste Vorteil, den das System pagoPA bietet, besteht in der Nutzung eines einzigen einfachen, schnellen und transparenten Zahlungssystems (Sicherheit hinsichtlich der Gebühren, aktualisierte Beträge usw.) für jede Art von Zahlungen an die Öffentliche Verwaltung. Die Vorteile sind:

  • Auf nationaler Ebene integriertes Multikanal-Angebot mit Gebührentransparenz
  • Einheitliche Zahlungsmitteilungen und die Möglichkeit, dem Bürger auch digitale Mitteilungen zukommen zu lassen (Zustellung über PEC, App, Website des gewählten PSP, SMS oder E-Mail)
  • Sicherheit über die Höhe des geschuldeten Betrags, einschließlich der Möglichkeit, den Betrag zu aktualisieren (d. h. bei dem geforderten Betrag handelt es sich immer um den jeweils aktuellen von der Öffentlichen Verwaltung geforderten Betrag. Ändert sich der Betrag im Laufe der Zeit, zum Beispiel durch Verzugszinsen, hat die Körperschaft auf pagoPA die Möglichkeit, ihn in Echtzeit anzupassen.)
  • Einfaches, schnelles Verfahren: Für die Zahlung und den Erhalt der schuldbefreienden Quittung bzw. um sicher zu sein, dass die Öffentliche Verwaltung die betreffende Abgabe oder Steuer eingezogen hat, reicht es aus, den 18-stelligen Kodex der pagoPA-Zahlungsmitteilung einzugeben.

Bei der staatlichen Zahlungsplattform-SPC handelt es sich um eine einheitliche technologische Plattform, die auf Standardregeln und -spezifikationen basiert und ein vereinfachtes und einheitliches Verfahren anbietet. Diese stellt die Interoperabilität zwischen den angeschlossenen Verwaltungen und Betreibern öffentlicher Dienste bei Zahlungen an die öffentliche Verwaltung sicher.
Der Bürger / die Bürgerin wählt dabei seine bevorzugte Zahlungsform und hat gleichzeitig die Sicherheit, dass die Zahlung schnell und vollkommen transparent durchgeführt wird.

Die von der Plattform vorgesehenen Modelle sind:

  • Modell 1: Zahlung über das Portal der Körperschaft (ePayS - Zahlung in Echtzeit). Im Fall Südtirol bedeutet dies über das Portal ePayS, das von den Südtiroler Einzugsdiensten für alle von ihr betreuten Körperschaften verwaltet wird.
  • Modell 3: Über den Kanal des ausgewählten Zahlungsdienstleisters durchgeführte Zahlung (üblicherweise physischer Kanal – Postämter, Annahmestellen, Tabaktrafiken, Geldautomaten usw. oder virtueller/elektronischer Kanal – Homebanking, App, Websites der PSP).

Die Kreditkarte ist eines der Instrumente, dass die Bürger und Bürgerinnen für die Durchführung von Zahlungen auf der Plattform pagoPA verwenden können.

Bei einer Zahlung über das Portal der Körperschaft, in unserem Fall ePayS, kann das gewünschte Zahlungsinstrument ausgewählt werden. Entscheiden Sie sich für die Kreditkarte, müssen Sie zunächst die Kartenorganisation (VISA, Mastercard, AMEX usw.) wählen und danach den PSP (Kreditinstitut oder anderen Vermittler), über den die Zahlung erfolgen soll (momentan wird also dem Bürger die Wahl des für ihn günstigsten PSP überlassen). Diese User Experience wird sich durch die neue Version der PSP-Auswahl, die bis Ende des Jahres von AgID herausgegeben wird, ändern. Die Zahlung mit Kreditkarte wird durch eine einfache Dateneingabe erfolgen (Nummer, Gültigkeitsdatum, CVV), und pagoPA ermittelt daraufhin den günstigsten PSP, wobei der Bürger die Möglichkeit hat, die Vorauswahl zu ändern. Die Zahlungsvorgänge anhand des sogenannten Modells 1 von pagoPA werden dadurch stark vereinfacht.

Wie bei jeder Zahlung mit Kreditkarte hat der Bürger / die Bürgerin das Recht, nach der Erstattung einer Anzeige und der Sperrung der Karte, eine Transaktion, die er nicht genehmigt hat, abzulehnen (zum Beispiel bei Verlust oder Klonen der Karte). Er / Sie hat auch das Recht einer Abbuchung innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt des Kontoauszugs zu widersprechen. Das Zahlungsinstitut (Zahlungsdienstleister), dass die Belastung der Kreditkarte vorgenommen hat, ist wie bei jedem normalen Verfahren im Zusammenhang mit einer beliebigen Kreditkartenzahlung für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung verantwortlich. Es ist jedoch zu beachten, dass eine Stornierung für die pagoPA-Zahlung nicht relevant ist und die Zahlung an die öffentliche Verwaltung bestehen bleibt.
Im Fall einer irrtümlichen Zahlung und um die Rückerstattung des gezahlten Betrags zu erwirken, besteht für den Zahler die Möglichkeit, sich direkt an die öffentliche Verwaltung zu wenden, welche die Zahlung erhalten hat. Dies kann unter Umständen der Fall sein, wenn die Dienstleistung zum Beispiel überhaupt nicht erbracht wurde.

Mit pagoPA Modell 3 sind keine irrtümlichen Zahlungen möglich, da das System immer das Bestehen einer Schuldposition und deren Höhe zum Zeitpunkt der Zahlung überprüft.

Im Falle einer irrtümlichen Spontanzahlung im Modell 1 (siehe FAQ: Welche Zahlungsmodelle gibt es?), kann er bei der Gläubiger-Körperschaft eine Erstattung beantragen.

Mit pagoPA sind keine doppelten und irrtümlichen Zahlungen möglich, da das System immer das Bestehen einer Schuldposition und deren Höhe zum Zeitpunkt der Zahlung überprüft.

Wurde eine Abgabe mit einer pagoPA-Spontanzahlung oder auch auf anderem Weg (zum Beispiel mittels einer Überweisung) gezahlt, muss der Bürger deren Erstattung bei der Gläubigerkörperschaft beantragen.

Das Sicherheitsniveau wird durch die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der Payment Card Industry (PCI) und die Erfüllung der Anforderungen an die Strong Authentication gemäß PSD2 garantiert. Sämtliche Zahlungsinstitute (Zahlungsdienstleister), die dem System pagoPA beigetreten sind, müssen die von der PSD und PSD2 aufgestellten Anforderungen an die Sicherheit und Betrugsprävention erfüllen.

Nein. Zurzeit arbeitet pagoPA nicht mit dem Zahlungsinstrument F24. Auch wenn das Modell F24 dann in der Einzugsphase vorgeschrieben ist, wenn eine Rechtsvorschrift besteht.

Bei der Meldung handelt es sich nicht um eine Fehlermeldung, sondern nur um einen Hinweis. Im Allgemeinen wird diese angezeigt, wenn ePayS noch keine Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss einer Transaktion empfangen hat und der Nutzer die Zahlungstransaktion erneut versucht. Dies geschieht, um eine doppelte Zahlung und die Sperrung der Zahlung für den Nutzer bis zum Eingang des Ergebnisses, welcher auch erst mit einigen Stunden Verzögerung erfolgen kann, zu vermeiden.

Unter dem nachstehenden Link ist ein Verzeichnis der Bankinstitute zu finden, bei denen eine Zahlung möglich ist: https://www.pagopa.gov.it/it/prestatori-servizi-di-pagamento/elenco-PSP-attivi/
Aus Sicherheitsgründen wird die Höhe der Zahlungen von den Banken beschränkt. Jede Bank sieht eigene Höchstbeträge vor. Um den zulässigen Tageshöchstbetrag zu erfahren, wenden Sie sich an das jeweilige Zahlungsinstitut.

Wichtiger Hinweis für pagoPA-Zahlungen am Schalter der lokalen Banken:

Die Zahlung am Schalter der lokalen Banken wird von Raiffeisenkasse und Sparkasse angeboten (mit Ausnahme lediglich der Raiffeisenkassen Ritten und der Raiffeisenkasse St. Martin in Passeier).
Die Zahlungsdienstleister Sparkasse, Raiffeisenkasse und Volksbank Bozen, bieten zusätzlich Zahlungen im eigenen Homebanking pagoPA/CBILL und am Geldautomaten an.

Die von den Zahlungsdienstleistern, für die Zahlungsabwicklung, geforderten Gebühren sind von pagoPA vorgesehen, um die Kosten des Zahlungsdienstleisters für eine Qualitätsgarantie zu vergüten. Dazu gehören zum Beispiel durchgehende Servicezeiten, notwendigerweise sehr kurze Transaktionszeiten, Kosten für internationale Systeme bei Zahlungen mit Kreditkarte, Sicherheit und Betrugsprävention, Zuverlässigkeit der Infrastruktur usw.

Das vollständige Verzeichnis der PSP, die pagoPA jeweils angehören, steht auf der Internetseite von AgID unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.pagopa.gov.it/it/prestatori-servizi-di-pagamento/elenco-PSP-attivi/

Ja, jedes Institut, das Einhebungen mit pagoPA (Zahlungsdienstleister) anbietet, kann seine Kosten entsprechend seiner Geschäftspolitik und den Vertragsbedingungen des Nutzers selbst bestimmen.

Vor der Einführung von pagoPA hat die Gläubigerkörperschaft die Gebühren in die Abgaben oder Dienstleistungskosten eingeschlossen. Die Gebühr war somit für den Bürger nicht erkennbar, aber dennoch vorhanden.

Bei der Zahlung eines F24 beispielsweise zahlt der Bürger keine Gebühren, sondern die Kosten gehen zulasten der Agentur für Einnahmen und entfallen indirekt auf die allgemeine Besteuerung. Die Agentur für Einnahmen zahlt an die Banken eine Gebühr für jede elektronische oder an einem Bankschalter per Modell F24 geleistete Zahlung.

Nahezu alle Kreditinstitute, die italienweit tätig sind, unterstützen das System pagoPA.

Verzeichnis der an pagoPA angeschlossenen Zahlungsdienstleister (PSP):
https://www.pagopa.gov.it/it/prestatori-servizi-di-pagamento/elenco-PSP-attivi/

Wenn Ihre Bank dem System pagoPA nicht beigetreten ist, können Sie mittels der anderen Kanäle dennoch über dieses System zahlen, und zwar:

  • über das Zahlungsportal der Provinz ePayS der Südtiroler Einzugsdienste AG
  • an den Verkaufsstellen von SISAL, Lottomatica und Banca 5 (ITB) – normalerweise Tabaktrafiken

Die staatliche Zahlungsplattform-SPC ist die technische Infrastruktur über die die angeschlossenen Zahlungsdienstleister sich über einen einzigen Knotenpunkt mit allen angeschlossenen öffentlichen Verwaltungen verbinden. Alle für den Zahlungsvorgang erforderlichen Informationen, einschließlich der Überprüfung des Zahlungsanspruchs und der Aktualisierung des geschuldeten Betrags werden damit erhalten. Dieser Mechanismus der Echtzeitüberprüfung des Bestehens der Verbindlichkeit und der Aktualisierung des entsprechenden Betrags durch den Zahlungsdienstleisters führt dazu, dass der ausgestellte Zahlungsbeleg für den Bürger eine schuldbefreiende Wirkung hat.

In der Liste der Kreditkarten sind die verschiedenen zur Verfügung stehenden Kartenorganisationen enthalten. Sie müssen die Kartenorganisation Ihrer Kreditkarte wählen. ACHTUNG: Die Kartenorganisation ist unabhängig vom eigenen Kreditinstitut, das die Karte ausgestellt hat. Auf der Kreditkarte ist die Kartenorganisation wie Visa, Mastercard oder andere angegeben.
Es werden somit die PSP angezeigt, die diese Kreditkarte akzeptieren. Wählen Sie ein beliebiges, für Sie günstiges Institut aus. Es ist absolut nicht erforderlich, dass der ausgewählte PSP das eigene Kreditinstitut ist, bei dem Ihr Kontokorrent geführt wird oder das die Kreditkarte ausgestellt hat.

Der CBILL-Kanal ist vom Homebanking nahezu aller italienischen Kreditinstitute aus zugänglich. CBILL hat sich pagoPA angeschlossen, sodass pagoPA-Zahlungsmitteilungen über diesen Kanal gezahlt werden können. Dazu wird in einer spezifischen Maske zunächst die Gläubiger-Körperschaft (durch Suche nach der Bezeichnung der Körperschaft oder durch den Interbankencode, bzw. SIA-Code, der auch in der pagoPA-Zahlungsmitteilung aufgeführt ist) ausgewählt und anschließend der 18-stellige Kodex der pagoPA-Zahlungsmitteilung eingegeben. Das vollständige Verzeichnis der Interbankencodes der pagoPA angeschlossenen Körperschaften steht unter folgendem Link zur Verfügung:

https://www.pagopa.gov.it/it/pubbliche-amministrazioni/amministrazioni-aderenti/

Wenn Sie die Zahlung vor Abschluss abbrechen, erschein Ihnen auf Ihrem Browser eine Mitteilung, dass die Transaktion nicht erfolgreich abgeschlossen wurde.

  • Wenn die Zahlung aufgrund einer technischen Störung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde, zeigt das System eine Fehlermeldung an, mit der Aufforderung, den Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu wiederholen.
  • Wenn das Verfahren abgeschlossen wird, aber die Finanztransaktion nicht erfolgreich ist (zum Beispiel wegen mangelnder Deckung der Kreditkarte), erhält die Person, die die Zahlung vornimmt, eine Bildschirmanzeige über den negativen Ausgang.

Mit pagoPA und dem Kodex der pagoPA-Zahlungsmitteilung kann dieser Fall nicht eintreten.
Dank der in der pagoPA-Zahlungsmitteilung angegebenen Kodexe weist die Plattform sicher und eindeutig den tatsächlich zu zahlenden Betrag aus und bereitet die Zahlung automatisch vor, ohne dass der Bürger noch weitere Kodexe oder Beträge eingeben muss.
Auf diese Weise wird jede mögliche Fehlerquelle beseitigt.
Wenn Sie eine pagoPA-Zahlungsmitteilung erhalten haben, darf die online getätigte spontane Bezahlung (soweit möglich und aktiviert) nicht verwendet werden.

Nur wenige Banken bieten den Zahlungsdienst CBILL nicht an (z. B. Ing-Direct). Hat der Bürger ein Konto bei einer Bank, die keine CBILL-Zahlung anbietet, kann er sich für die Zahlung an andere gebietsmäßig zuständige PSP wenden.

Test pur ladin & English version

Pubblic Administration payment system

pagoPA is a different way for citizens to pay the services of the Public Administration, via an easier, more secure and more transparent tool. The system has been adopted by an increasing number of PAs and payment institutions (Payment Service Providers - PSP), such as banks, post offices and others.

How can I pay with the pagoPA system

pagoPA is not a website, it is a new way to process payments to Public Administration through accredited Payment Service Providers (PSPs) in a standardised manner.

Help Desk Number: 800 984 274 or (+) 39 081 19737265 when calling from abroad.

Pay with ePayS

ePayS is a safe, easy way to pay in a few clicks, watch here the instruction.

English Version of the Payment request

pagoPA payment notification

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Gesellschaft

Südtiroler Einzugsdienste AG
St.Nr/MwSt.Nr. 02805390214
V.W.V. Nr. 207128
Eingezahltes Gesellschaftskapital Euro 600.000,00
Aktiengesellschaft, die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt

Kontakte

Schalterdienst: Schlachthofstrasse 53/B - 39100 Bozen

Rechtssitz: J.-Mayr-Nusser-Straße 62/D - 39100 Bozen

Tel. +39 0471 316400
E-Mail: info@suedtirolereinzugsdienste.it