Abgabe für das Recht auf Universitätsstudium

Die Abgabe für das Recht auf Universitätsstudium ist von der Autonomen Provinz Bozen zur Finanzierung der Studienbeihilfen bestimmt und nicht mit den Einschreibegebühren für die Universität zu verwechseln.

Beschreibung

Bis zum akademischen Jahr 2024/2025, ist Abgabe von den Studierenden in jedem akademischen Jahr für die Einschreibung in Studiengänge bei universitären und post-universitären Einrichtungen geschuldet, welche ihren Sitz in der Provinz Bozen haben, und rechtlich anerkannte Studientitel ausstellen.

Ab dem akademischen Jahr 2025/2026 ist die Abgabe nicht mehr geschuldet, da mit Landesgesetz vom 20. Dezember 2024, Nr. 11 bestimmt wurde, dass die Abgabe ab dem akademischen Jahr 2025-2026 0,00 Euro beträgt.

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