Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, finanzielle Vorteile

Abgesehen von der Zuerkennung der Befreiung von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer zu Gunsten von Menschen mit Behinderung, umweltfreundlichen Fahrzeugen, Fahrzeugen deren Halter ein ONLUS-Verein oder ein Wiederverkäufer (Autohändler) sind, welche aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden und welche strengen gesetzlichen Maßgaben unterstehen, gewährt die Südtiroler Einzugsdienste AG keine Subventionen, Beiträge, Förderungen und wirtschaftliche Vergünstigungen.

In Bezug auf die Befreiungen von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes, verweisen wir auf den Abschnitt der Website, in welcher die gesetzlichen festgelegten Kriterien für deren Anerkennung angeführt sind.

Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet technische und analytische Cookies sowie, mit Ihrer Zustimmung, Cookies von Dritten, um Ihnen ein besseres Surferlebnis zu bieten. Wenn Sie auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies von Dritten zu; wenn Sie auf "Ablehnen" klicken, können Sie fortfahren, ohne zu akzeptieren: In diesem Fall werden nur technische und analytische Cookies verwendet, aber einige Funktionen und Inhalte sind möglicherweise nicht verfügbar. Klicken Sie auf „Mehr erfahren und anpassen“, um mehr über die verwendeten Cookies zu erfahren und Ihre Zustimmung zu erteilen, die Sie jederzeit frei verweigern, widerrufen oder erteilen können. Weitere Einzelheiten sind in der vollständigen Cookie-Richtlinie zu finden.