Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Das Recht auf Aktenzugang kann durch einen spezifischen und begründeten Antrag von jeder Privatperson ausgeübt werden, auch von Trägern öffentlicher oder überindividueller Interessen, die ein unmittelbares, konkretes und gegenwärtiges Anliegen haben, das einer
rechtlich geschützten Situation entspricht und mit dem Dokument, zu dem der Zugang beantragt wird, in Zusammenhang steht.

Der  Antrag ist an den/die Verantwortliche/n der für die Erstellung oder dauerhafte Aufbewahrung des Dokuments zuständigen Stelle zu richten.

Vordruck Antrag auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Ersatzbefugnis

Bei Zugangsverletzungen ist der Präsident des Verwaltungsrats der Gesellschaft ersatzbefugt.

Präsident des Verwaltungsrats Südtiroler Einzugsdienste AG

J. Mayr-Nusser Str. 62/D
39100 Bozen
BZ

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