Haftpflichtversicherungssteuer auf Kraftfahrzeugsteuer
Haftpflichtversicherungssteuer auf Fahrzeuge
Die Steuer auf die obligatorische Haftpflichtversicherung der Fahrzeuge wird auf die Versicherungspolizzen, der beim Öffentlichen Autoregisteramt (P.R.A.) eingetragenen Fahrzeuge und landwirtschaftlichen Maschinen angewandt, dessen Halter, laut Kraftfahrzeugschein, ihren Wohnsitz in der Provinz haben.
Beschreibung
Die Steuer wird vom Versicherungsinstitut, mit welchem die Polizze abgeschlossen wird, berechnet und an die Provinz Bozen durch das Finanzministerium überwiesen. Der vom Gesetz festgelegte Grundsteuersatz beträgt 12,50%. Die Provinzen können den Steuersatz um höchstens 3,50% erhöhen oder herabsetzen. Die Provinz Bozen wendet den Mindeststeuersatz von 9,00% an.
http://www.finanze.gov.it/opencms/it/fiscalita-regionale-e-locale/imposta-rc-auto