Mitgliedskörperschaften

Die Südtiroler Einzugsdienste ist eine Aktiengesellschaft, deren Mitglieder die Autonome Provinz Bozen, die Südtiroler Gemeinden und die Bezirksgemeinschaften sind, und die der Leitungs- und Koordinierungstätigkeit der Autonomen Provinz Bozen unterliegt.

Unsere Gesellschaft

Die Südtiroler Einzugsdienste AG ist mit der Einhebung der Einnahmen des Landes, der Gemeinden und anderer Mitgliedskörperschaften beauftragt. 

Die von unserer Gesellschaft aktuell angebotenen Dienste sind:

  • Landesabgaben, Kraftfahrzeugsteuer: Verwaltung der Landeskraftfahrzeugsteuer und der landeseigenen Abgaben.
  • Spontane Einhebungen und Zwangseintreibungen: Verwaltung der spontanen Einhebung und Zwangseintreibung und die damit verbundenen ergänzenden Tätigkeiten, in Bezug auf Steuer- und Vermögenseinnahmen und Verwaltungsstrafen im Zuständigkeitsbereich der beauftragenden Körperschaften. 
  • pagoPA: technologische Vermittlung des pagoPA-Systems, Verwaltung des einheitlichen Zahlungsportals auf Landesebene (ePayS) und technologische Vermittlung zur Plattform für digitale Mitteilungen IO.
  • Verwaltungsstrafen Straßenverkehrsordnung: Organisation der Verwaltungsstrafen sowie der Straßenverkehrsordnung für die beauftragenden Gemeindepolizei.

Bei der Ausübung der anvertrauten Tätigkeiten gewährleistet die Gesellschaft die Beachtung:

  • der geltenden Landes-, Staats- und Gemeinschaftsbestimmungen, die im Bereich anwendbar sind,
  • der Bestimmungen, die in der „Einnahmenverordnung“ der Körperschaft und in den einzelnen Verordnungen der Körperschaft enthalten sind, die sich auf die verschiedenen Abgaben oder Bereiche, die Gegenstand der Vergabe sind, beziehen,
  • der vom Lenkungsbeirat der Gesellschaft festgelegten Richtlinien, die das Niveau der Leistungen, die für die Mitgliedskörperschaften erbracht werden, betreffen.

Die Modalitäten der Ausübung der „gemeinsamen ähnlichen Kontrolle“ (sog. controllo analogo congiunto) werden von den öffentlichen Gesellschaftern durch eine spezielle Nebenvereinbarung, die sogenannte „Governance-Vereinbarung“, festgelegt.
Im Rahmen dieser Vereinbarung wird eine Koordinierungsversammlung eingerichtet, die aus allen Gesellschaftern der Gesellschaft besteht. Jeder Gesellschafter verfügt dabei über eine einzige Stimme. Zudem wird ein Lenkungsbeirat eingesetzt, der Funktionen der strategischen Ausrichtung, Überwachung und Kontrolle wahrnimmt.
Die Kontrolle wird auch über die Organe der Gesellschaft ausgeübt.

Die Organe der Gesellschaft sind: der Verwaltungsrat, die Gesellschafterversammlung und der Überwachungsrat.

Gesetzgebung: Landesgesetz Nr. 1 vom 29. Jänner 2002, Artikel 44-bis

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