Veröffentlichung und Ausschreibungsunterlagen
Unter folgenden Links können Sie die jährlichen zusammenfassenden Tabellen der Aufträge und Vergaben als XML Datei aufrufen:
Nachfolgend kann man Einsichtnahme in den Aufstellungen aller Aufträge und Vergaben der Gesellschaft nehmen:
Die Südtiroler Einzugsdienste A.G. ist eine Verwaltung, für die die elektronische Rechnungsstellung gemäß dem Gesetz 244/2007 verpflichtend ist.
Der Ämterkodex (Codice univoco ufficio) ist eine zwingend erforderliche Information in elektronischen Rechnungen und stellt eine eindeutige Kennung dar und ermöglicht das direkte Übermitteln der elektronischen Rechnung an das zuständige Amt über das Datenaustauschsystem Sistema di intercambio (SDI).
Der Ämterkodex der Südtiroler Einzugsdienste A.G lautet wie folgt: UFA6IO.
Die Südtiroler Einzugsdienste A.G kann keine Rechnungen mehr akzeptieren, die nicht in elektronischer Form, gemäß des im Anhang A beigefügten „Format der elektronischen Rechnung“ des Ministerialdekrets Nr. 55/2013 übermittelt werden. Weitere Informationen zum Thema „elektronische Rechnungsstellung“ finden Sie auf der offiziellen Website www.fatturapa.gov.it.
Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die Dienststelle Verwaltung – Buchhaltung, unter der Telefonnummer +39 0471 31 64 00 wenden.
Mitteilung über die Anwendung des sogenannten „Split payment“
Mit diesem Schreiben teilen wir unseren Lieferanten mit, dass die neue MwSt. Regelung wie im Art. 17-ter des Gesetzesdekretes 633/1972 vorgesehen, ab 1. Juli 2017 auch auf unsere Gesellschaft ausgedehnt worden ist. Das heißt, auch die Südtiroler Einzugsdienste AG unterliegt ab diesem Datum dem sogenannten „Split Payment“.
Ab 1. Juli 2017 müssen deshalb alle elektronischen Rechnungen, welche an die schreibende Gesellschaft gerichtet sind, im MwSt.-Feld das „S“ für Split Payment enthalten. Anderenfalls können sie nicht mehr angenommen werden.
Für eventuelle Fragen und Erläuterungen können Sie sich gerne an unseren Verwaltungsdienst unter der Rufnummer +39 0471 31 64 00 wenden.
Dokumente im Zusammenhang mit der Planung von Arbeiten, Bauwerken, Dienstleistungen und Lieferungen
- Genehmigung des Zweijahres- sowie des Dreijahresprogramms (31.03.2021)
- Genehmigung/Änderung des Zweijahresprogramms (05.08.2021)
- Zweijahresprogramm für Lieferungen und Dienstleistungen 2021-2021 und Dreijahresprogramm für Bauleistungen 2021-2022-2023
- Genehmigung/Änderung des Zweijahresprogramms (13.10.2021)
- Genehmigung des Zweijahres- sowie des Dreijahresprogramms (21.02.2020)
- Zweijahresprogramm für Lieferungen und Dienstleistungen 2020-2021
- Dreijahresprogramm für Bauleistungen 2020-2021-2022
- Genehmigung des Zweijahres- sowie des Dreijahresprogramms (06.10.2020)
- Zweijahresprogramm für Lieferungen und Dienstleistungen 2020-2021 - erste Änderung