Amtierende Inhaber von politischen und verwaltungstechnischen Aufträgen
Sekretariat Lenkungsbeirat
Das Sekretariat des Lekungsbeirats ist bei der Generaldirektion angesiedelt.
Gemäß Art. 24, Abs. 2 der Satzung übt der Lenkungsbeirat politische Entscheidungs-, Aufsichts- und analoge Kontrollfunktionen aus, die in Artikel 4-5 der Vereinbarung für die Governance der Gesellschaft geregelt sind.
Verwaltungsrat 2025-2027
| Ernennungsakt | verbale dd. 12/06/2025 |
| Auftragsdauer | 03,00 |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | Erklärung 2025 |
| Steuererklärung | 2024 |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von Ämtern | Erklärung 2025 |
| Ernennungsakt | verbale dd. 12/06/2025 |
| Auftragsdauer | 03,00 |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | Erklärung 2025 |
| Steuererklärung | Erklärung 2025 |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von Ämtern | Erklärung 2025 |
| Ernennungsakt | verbale dd. 12/06/2025 |
| Auftragsdauer | 03,00 |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | Erklärung 2025 |
| Steuererklärung | Erklärung 2025 |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von Ämtern | Erklärung 2025 |
Sekretariat Verwaltungsrat
Das Sekretariat des Verwaltungsrats ist bei der Generaldirektion angesiedelt.
Der Verwaltungsrat ist gemäß Artikel 17 des Statuts mit der ordentlichen und außerordentlichen Geschäftsführung der Gesellschaft betraut. Er ist befugt, Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Verwirklichung und Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich sind. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben keine Geschäftsführungsbefugnisse.