Amtierende Inhaber von politischen und verwaltungstechnischen Aufträgen

Sekretariat Lenkungsbeirat

Das Sekretariat des Lekungsbeirats ist bei der Generaldirektion angesiedelt.

Gemäß Art. 24, Abs. 2 der Satzung übt der Lenkungsbeirat politische Entscheidungs-, Aufsichts- und analoge Kontrollfunktionen aus, die in Artikel 4-5 der Vereinbarung für die Governance der Gesellschaft geregelt sind.

Verwaltungsrat 2025-2027

Ernennungsaktverbale dd. 12/06/2025
Auftragsdauer03,00
CVSiehe Lebenslauf
Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werdenEs wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen
Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982Erklärung 2025
Steuererklärung2024
Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von ÄmternErklärung 2025
Ernennungsaktverbale dd. 12/06/2025
Auftragsdauer03,00
CVSiehe Lebenslauf
Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werdenEs wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen
Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982Erklärung 2025
SteuererklärungErklärung 2025
Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von ÄmternErklärung 2025
Ernennungsaktverbale dd. 12/06/2025
Auftragsdauer03,00
CVSiehe Lebenslauf
Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werdenEs wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen
Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982Erklärung 2025
SteuererklärungErklärung 2025
Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von ÄmternErklärung 2025

Sekretariat Verwaltungsrat

Das Sekretariat des Verwaltungsrats ist bei der Generaldirektion angesiedelt.

Der Verwaltungsrat ist gemäß Artikel 17 des Statuts mit der ordentlichen und außerordentlichen Geschäftsführung der Gesellschaft betraut. Er ist befugt, Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Verwirklichung und Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich sind. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben keine Geschäftsführungsbefugnisse.

*Die Erklärungen werden so bald wie möglich veröffentlicht.

Vergütungen:

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