Gliederung der Ämter
Verwaltungsrat
Zuständigkeiten: Der Verwaltungsrat ist gemäß Artikel 17 des Statuts mit der ordentlichen und außerordentlichen Geschäftsführung der Gesellschaft betraut. Er ist befugt, Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Verwirklichung und Erreichung des Gesellschaftszwecks nützlich sind. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben keine Geschäftsführungsbefugnisse.
Sekretariat Verwaltungsrat
Das Sekretariat des Verwaltungsrats ist bei der Generaldirektion angesiedelt.