Vergabeverfahren

Es wurde kein technischer Beirat gemäß Art. 215 ff. und Anhang V.2 des Gesetzesdekrets 36/2023 ernannt.

Es gab keine unentgeltlichen Verträge und besondere Abkommen gemäß Art. 134 Abs. 4 des Gesetzesdekrets 36/2023.

Es gab keine Dringlichkeits- und Katastrophenschutzverfahren.

Es gab keine Projektfinanzierung.

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