Landesumschreibungssteuer

Die Landesumschreibungssteuer ist für Umschreibungen, Eintragungen und Anmerkungen, welche ein Fahrzeug betreffen, beim Öffentlichen Autoregisteramt (PRA) zu entrichten.

Die Landesumschreibungssteuer des Landes ist für Umschreibungen, Eintragungen und Anmerkungen, welche ein Fahrzeug betreffen, beim Öffentlichen Kraftfahrzeugregister zu entrichten. Für Formalitäten ohne vermögensrechtlichen Inhalt ist keine Landesumschreibungssteuer geschuldet.

Tarife


Typ und Leistung der FahrzeugeBetrag in Euro
1a) Kraftrad mit Beiwagen und landwirtschaftliche Traktoren151,00 €

b) Kraftfahrzeuge und Personenkraftwagen bis 53 kW, oder Autobusse und Sattelzugmaschinen bis 110 kW151,00 €

c) Kraftfahrzeuge und Personenkraftwagen über 53 kW3,51 €
pro kW

d) Autobusse und Sattelzugmaschinen über 110 kW1,76 €
pro kW

e) Kraftfahrzeug für die Güterbeförderung:

bis 7 dz199,00 €

von über 7 bis 15 dz290,00 €

von über 15 bis 30 dz326,00 €

von über 30 bis 45 dz381,00 €

von über 45 bis 60 dz453,00 €

von über 60 bis 80 dz520,00 €

von über 80 dz647,00 €

f) Anhänger für die Güterbeförderung:

bis 20 dz266,00 €

von über 20 bis 50 dz356,00 €

von über 50 dz453,00€

g) Anhänger für die Personenbeförderung:

bis 15 Plätze230,00 €

mit 16 bis 25 Plätze254,00 €

mit 26 bis 40 Plätze302,00 €

mit über 40 Plätze363,00 €
2Mehrwertsteuerpflichtige Akten151,00 €
3Formalitäten bezüglich Akten, mit denen Grundpfandrechte mit einem Mindestbetrag von Euro 151,00 begründet, geändert oder gelöscht werden1,46%
4Formalitäten bezüglich Akten, die sich von jenen, die anderswo angeführt sind unterscheiden, die zum Gegenstand vermögensrechtliche Leistungen mit einem Mindestbetrag von Euro 151,00 haben7,80%
5Formalitäten bezüglich auf Akten gemäß Nummer 4 der Tariftabelle,

die keinen vermögensrechtlichen Inhalt haben151,00 €

Kraftfahrzeuge von besonderem historischen Interesse52,00 €

Krafträder von besonderem historischen Interesse26,00 €

Auf- und Abrundungen

Der Gesamtbetrag der Steuer muss auf die nächste Euro-Einheit auf- bzw. abgerundet werden; ist die Dezimalfraktion höher als neunundvierzig Cent, ist der Betrag aufzurunden, im gegenteiligen Fall, ist der Betrag auf die nächste Euro-Einheit abzurunden.

Das Öffentliche Autoregisteramt (PRA), welches vom Italienischen Automobilclub (ACI) verwaltet wird, ist das für die Eigentumsregistrierung der Fahrzeuge zuständige Amt. Das PRA ist folglich jene Einrichtung, an welche sich die Bürger für Eintragungen oder Umschreibungen sämtlicher vermögensrechtlicher Ereignisse, die im Zusammenhang mit der Fahrzeuglebensdauer stehen (Ersteintragung, Eigentumsübertragung, Besitzverlust, Export, usw.), wenden müssen.

Das für die Provinz Bozen zuständige Öffentliche Autoregisteramt (PRA) befindet sich in Bozen, in der Alten Mendelstraße 19/A

Tel. +39 0471 44 61 11
Fax +39 0471 28 03 08
Website

Es ist außerdem möglich, alle Auto-Formalitäten bei folgenden ACI–Geschäftsstellen und Agenturen für Autoangelegenheiten zu erledigen:

ACI-Außenstellen

Agenturen für Autoangelegenheiten

Kosten der Formalitäten

Es werden die gesetzlich festgelegten Kosten für die Antragsabwicklung fällig: die Landesumschreibungssteuer, die ACI zustehenden Bezüge, die Stempelsteuer und die Bearbeitungskosten des Kraftfahrzeugamtes des Landes; wendet man sich an eine Außenstelle des Automobilclubs oder eine Agentur für Autoangelegenheiten, muss man zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Kosten, auch mit den Bearbeitungskosten nach Tarifen der freien Marktwirtschaft für den geleisteten Dienst rechnen.

Wann müssen Sie bezahlen?

Die Steuer wird jeweils bei der Abwicklung der Formalitäten für das jeweilige Fahrzeug bezahlt.

Steuerbefreiungen und Ermäßigungen

  • Für Menschen mit Behinderung sind besondere Steuerbefreiungen vorgesehen.
  • Wird ein Fahrzeug von einem privaten Halter an einen Autokonzessionär oder Gebrauchtwagenhändler verkauft, tritt die sogenannte “minivoltura” in Kraft und es ist keine Landesumschreibungssteuer fällig.
  • Für die Anfragen für Motorräder wird, außer für über zwanzig Jahre alte Fahrzeuge, keine Landesumschreibungssteuer erhoben.
  • Für über zwanzig Jahre alte Personenkraftwagen und Krafträder wird eine reduzierte Landesumschreibungssteuer erhoben: 52,00 € für die Ersten und 26,00 € für die Zweiten.

Rückerstattung

Für Landesumschreibungssteuerbeträge die ungeschuldet entrichtet wurden, können Sie, innerhalb von einem Dreijahreszeitraum, auf eigens dafür vorgesehenen Formularen einen Rückerstattungsantrag stellen.

Neuerungen

Die Autonome Provinz Bozen hat die Landesumschreibungssteuer für die MwSt.-pflichtigen Akten beibehalten: sofern der Käufer die MwSt. auf den Fahrzeugpreis bezahlen muss, muss der Betrag von 151,00 Euro entrichtet werden.

Datenschutzerklärung

Diese Website verwendet technische und analytische Cookies sowie, mit Ihrer Zustimmung, Cookies von Dritten, um Ihnen ein besseres Surferlebnis zu bieten. Wenn Sie auf „Akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies von Dritten zu; wenn Sie auf "Ablehnen" klicken, können Sie fortfahren, ohne zu akzeptieren: In diesem Fall werden nur technische und analytische Cookies verwendet, aber einige Funktionen und Inhalte sind möglicherweise nicht verfügbar. Klicken Sie auf „Mehr erfahren und anpassen“, um mehr über die verwendeten Cookies zu erfahren und Ihre Zustimmung zu erteilen, die Sie jederzeit frei verweigern, widerrufen oder erteilen können. Weitere Einzelheiten sind in der vollständigen Cookie-Richtlinie zu finden.