Vorherige Inhaber von politischen und verwaltungstechnischen Aufträgen
Verwaltungsrat 2022-24
| Ernennungsakt | Siehe Protokoll vom 26.05.2022 |
| Auftragsdauer | Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31.12.2024 aufrecht |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | |
| Steuererklärung | |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von Ämtern |
| Ernennungsakt | Siehe Protokoll vom 26.05.2022 |
| Auftragsdauer | Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31.12.2024 aufrecht |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | Veränderung der finanziellen Lage - 2024 |
| Steuererklärung | |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von Ämtern |
| Ernennungsakt | Siehe Protokoll vom 26.05.2022 |
| Auftragsdauer | Die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31.12.2024 aufrecht |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | Veränderung der finanziellen Lage - 2024 |
| Steuererklärung | |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit und Unerteilbarkeit von Ämtern |
Verwaltungsrat 2019-21
| Ernennungsakt | Siehe Protokoll vom 29.04.2019 |
| Auftragsdauer | Bestätigt mit Akt vom 29.04.2019; die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Dezember 2021 aufrecht |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | / |
| Steuererklärung 2018 | Siehe obige Erklärung |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit von Ämtern | Siehe Erklärungen |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unerteilbarkeit von Ämtern | Siehe Erklärungen |
| Ernennungsakt | Siehe Protokoll vom 29.04.2019 |
| Auftragsdauer | Bestätigt mit Akt vom 29.04.2019; die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Dezember 2021 aufrecht |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | / |
| Steuererklärung 2018 | Siehe obige Erklärung |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit von Ämtern | Siehe Erklärungen |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unerteilbarkeit von Ämtern | Siehe Erklärungen |
| Ernennungsakt | Siehe Protokoll vom 29.04.2019 |
| Auftragsdauer | Bestätigt mit Akt vom 29.04.2019; die Beauftragung bleibt bis zur Genehmigung der Jahresabschlussbilanz vom 31. Dezember 2021 aufrecht |
| CV | Siehe Lebenslauf |
| Kosten für Dienstreisen und Außendienste welche mit öffentlichen Gelderen vergütet werden | Es wurden keine Dienstreisen und Außendienste unternommen |
| Erklärungen gemäß Art. 14, Abs. 1, Buchst. d), e) und f) des GvD Nr. 33 vom 14.03.2013 und des Gesetzes Nr. 441 vom 05.07.1982 | / |
| Steuererklärung 2018 | Siehe obige Erklärung |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unvereinbarkeit von Ämtern | Siehe Erklärungen |
| Erklärungen gemäß GvD Nr. 39/2013 über die Unerteilbarkeit von Ämtern | Siehe Erklärungen |