Wenn ich mein Auto im Zahlungsmonat verkaufe, muss trotzdem ich die KFZ-Steuer bezahlen?
Nein, die Kfz-Steuer ist vom Eigentümer zur Zahlungsfrist geschuldet. Wenn Sie folglich das Fahrzeug innerhalb des Zahlungsmonats verkaufen (es gilt das im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister eingetragene Datum der Eigentumsübertragung), ist die Kfz-Steuer vom neuen Fahrzeugeigentümer geschuldet.