Agenturen für Autoangelegenheiten gemäß dem Gesetz Nr. 264/1991

Einladung zum Beitritt zur Vereinbarung für die Durchführung der Beratungstätigkeit für die Steuerpflichtigen – Zeitraum 2021-2023

Die Agenturen für Autoangelegenheiten gemäß dem Gesetz 264/91 sind dazu eingeladen, der Vereinbarung für die Durchführung der Beratungstätigkeit für die Steuerpflichtigen im Bereich der Kfz-Steuer des Landes beizutreten. Die Autonome Provinz Bozen möchte nämlich die Anwesenheit hochprofessioneller Beratungsdienste auf dem Landesgebiet in der nächsten Umgebung der Steuerpflichtigen fördern.

 

Die Tätigkeit und die diesbezüglichen Vergütungen sind in der Vereinbarung beschrieben.

Für Auskünfte steht der Dienst Landesabgaben, Kraftfahrzeugsteuer des Landes zur Verfügung (Tel. 0471 316400).

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