Kfz-Steuer Wichtige Mitteilung für Fahrzeughändler

11.03.2021, 12:19

Die feste Gebühr kann ausschließlich über ePayS eingezahlt werden

Ab dem 28. Februar kann die feste Gebühr für die Beantragung der Aussetzung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes ausschließlich über das Landesportal der Zahlungen ePayS eingezahlt werden. Zahlungen, die über andere Zahlungskanäle erfolgen, könnten nicht berücksichtigt werden und die entsprechenden Anträge werden nicht als gültig erachtet. Bitte lesen Sie das Informationsrundschreiben Nr. 1/2021 aufmerksam durch.