Neue digitale Dienste für Bürgerinnen und Bürger: Ab dem 16. November mehrere Beratungsmöglichkeiten

02.11.2026, 09:02

Ab dem 16. November 2026 setzt die Südtiroler Einzugsdienste AG im Rahmen des von der Autonomen Provinz Bozen geförderten Projekts zur digitalen Transformation einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung ihrer Dienstleistungen.

Dank der Anbindung an die Plattform Microsoft Dynamics und das Landes-Callcenter können Bürgerinnen und Bürger künftig einfacher auf die Beratungsdienste zugreifen. Sie können die für sie passende Beratungsform wählen und von kürzeren Wartezeiten profitieren.

Ab dem 16. November können Termine für eine Beratung am Schalter, telefonisch oder per Videogespräch über ein digitales Buchungssystem vereinbart werden.

Die neuen Beratungsmöglichkeiten werden für folgende Dienste verfügbar sein:

  • Kraftfahrzeugsteuer des Landes
  • Zwangseintreibung

So erhalten Sie Unterstützung

Es wird möglich sein, einen Termin wie folgt zu vereinbaren:

  • Persönlicher Schaltertermin über das Portal myCivis oder durch Kontaktaufnahme mit dem Landes-Callcenter;
  • Telefontermin, buchbar über das Portal myCivis mit digitaler Authentifizierung;
  • Videogespräch, buchbar über myCivis oder mit Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes-Callcenters.

Es wird weiterhin möglich sein, Beratungsanfragen an die Gesellschaft per PEC oder E-Mail zu übermitteln. Dabei ist eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments der antragstellenden Person beizulegen. Wird die Anfrage von einer dritten Person gestellt, die außerdem eine entsprechende Vollmacht erforderlich.

Ziel ist es, die Kontaktmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zu erweitern, den Zugang zu den Dienstleistungen zu erleichtern und eine immer effizientere sowie stärker an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientierte Beratung anzubieten. Gleichzeitig werden der Schutz personenbezogener Daten und die Vertraulichkeit der verarbeiteten Informationen gewährleistet.

Telefonische Kontakte

Für Auskünfte oder die Vereinbarung eines Schalter- oder Videotermins können Sie folgende Nummern kontaktieren:

  • Kraftfahrzeugsteuer des Landes: 0471 316499
  • Zwangseintreibung: 0471 316459

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes-Callcenters können allgemeine Informationen zu den verfügbaren Dienstleistungen erteilen und Bürgerinnen und Bürger bei der Terminvereinbarung unterstützen.

Für den Erhalt persönlicher Informationen zur eigenen Position oder Unterstützung bei der Einreichung von Anfragen und Anträge können Bürgerinnen und Bürger einen Termin mit dem Fachpersonal der Südtiroler Einzugsdienste vereinbaren.

Für den Dienst Kraftfahrzeugsteuer des Landes können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes-Callcenters bei Bedarf und für bestimmte Arten von Auskünften die Nutzerinnen und Nutzer direkt mit dem Fachpersonal der Gesellschaft verbinden.

PEC – E-Mail-Kontakte

Kraftfahrzeugsteuer des Landes

Zwangseintreibung:

Nützliche Informationen

Die Vereinbarung eines Telefontermins ist ausschließlich über das Portal myCivis mittels digitaler Authentifizierung möglich. Diese ist erforderlich, um die korrekte Identifizierung der Nutzerin bzw. des Nutzers sowie den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Dabei kann eines der folgenden Systeme verwendet werden:

  • CIE (Elektronischer Personalausweis)
  • SPID (Öffentliches System für die Digitale Identität)
  • CNS (Nationale Dienstekarte)
  • eIDAS

Mit dieser Initiative verbessert die Südtiroler Einzugsdienste AG den Zugang zu ihren Dienstleistungen und baut ihre digitalen Angebote für Bürgerinnen und Bürger weiter aus.

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