Kraftfahrzeugsteuer
Ich genieße bereits eine Befreiung zugunsten von Menschen mit Behinderung und ändere mein Fahrzeug. Was muss ich tun?
Die Übertragung der Steuerbefreiung vom vorhergehenden auf das neue Fahrzeug erfolgt nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Steuerpflichtigen.