Ich habe die Zahlungserinnerung der KFZ-Steuer noch nicht erhalten, kann ich diese trotzdem bezahlen?
Ja, die Zahlung kann und muss unabhängig vom Erhalt der Zahlungserinnerung getätigt werden. Es genügt die Angabe des Kennzeichens, um die Einzahlung der KFZ-Steuer mit den vorgesehenen Zahlungsmöglichkeiten durchführen zu können.