Neue Zahlungsmodalitäten für die Steuer auf die Probefahrt
Ab Jänner 2025 kann die Zahlung auch online erfolgen.
Die Steuer auf die Probefahrt, der die Probekennzeichen unterliegen, kann auch online erfolgen. Diese kann zudem auch in den AC-Geschäftsstellen, in den ermächtigten Agenturen für Autoangelegenheiten und in den Postämtern durchgeführt werden. Weitere Informationen sind auf dem myCIVIS-Portal erhältlich.