Die Strafgebühren bei verspäteter Einzahlung der Kfz-Steuer wurden reduziert
Die neuen Strafgebühren sind seit 1. September 2024 in Kraft.
Falls die Kfz-Steuer nach der vorgesehenen Zahlungsfälligkeit eingezahlt wird, sind zusätzlich zum ursprünglichen Betrag die vom Gesetz festgelegten Strafgebühren und die Verzugszinsen zu bezahlen. Auf die Kfz-Steuern mit Zahlungsfälligkeit ab dem 1. September 2024 werden die neuen, vom G.v.D. Nr. 87/2024 vorgesehenen Strafgebühren angewandt. Diese sind auf der ACI-Webseite zusammengefasst. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Strafgebühren werden weiterhin auf die Steuerzeiträume mit Zahlungsfälligkeit bis zum 31. August 2024 angewandt.